EU einigt sich auf nachhaltigeres Produktdesign

von Paul Ploberger, am 11.12.2023

Gegen 2:00 Uhr morgens am Dienstag, dem 5. Dezember, erzielten Verhandler:innen des EU-Parlaments, des Rates und der EU-Kommission eine Einigung über eines der derzeit wichtigsten Gesetzesvorhaben für uns bei refurbed und den gesamten Refurbishment-Sektor: die Ökodesign-Verordnung.

Produktdesign, Foto von Alvaro Reyes - unsplash.com

EU einigt sich auf nachhaltigeres Produktdesign

Gegen 2:00 Uhr morgens am Dienstag, dem 5. Dezember, erzielten Verhandler:innen des EU-Parlaments, des Rates und der EU-Kommission eine Einigung über eine der derzeit wichtigsten Gesetzesvorhaben für uns bei refurbed und den gesamten Refurbishment-Sektor: die Ökodesign-Verordnung.

Ziel dieser Verordnung ist es, das Problem nicht nachhaltiger Güter an ihrer Wurzel - ihrem Design - zu packen. Kurz gesagt, setzt dieses kommende Gesetz Anforderungen daran, wie neue Produkte gestaltet werden, sodass sie energie- und ressourceneffizienter, haltbarer, zuverlässiger, wiederverwendbar, aufrüstbar, reparierbar, recycelbar und leichter zu warten sind.

Mit der Zeit wird die Kommission spezifische Kriterien für fast jedes Produkt auf dem Markt veröffentlichen. Die einzigen Ausnahmen sind Kraftfahrzeuge (da sie bereits unter eine andere Verordnung fallen) und der Sicherheits- und Verteidigungssektor. Die ersten abgedeckten Produktkategorien sind Eisen, Stahl, Aluminium, Textilien, Möbel, Reifen, Waschmittel, Farben, Schmierstoffe und Chemikalien. Elektronik wird wahrscheinlich in der nächsten Charge der abgedeckten Produkte sein, da sie vor kurzem bereits überarbeitet wurde.

Aber das war noch nicht alles!

Wir haben jetzt zum ersten Mal eine Definition von "Refurbishment" im EU-Recht! Als EUREFAS haben wir lange und hart dafür gekämpft, eine gute Formulierung zu bekommen, und wir haben es (größtenteils) geschafft. Es ist wichtig, eine genaue Definition dessen zu haben, was Aufbereitung eigentlich ist, denn alle zukünftigen Texte werden sich auf diese Definition als Referenz beziehen.

Der Text führt auch sogenannte "digitale Produktpässe" (DPP) ein, die Informationen über das Produkt, seine Nachhaltigkeit und möglicherweise auch wichtige Reparaturinformationen enthalten werden. Der DPP hat das Potenzial, ein Gamechanger für Reparatur, Refurbishment und Recycling zu sein, da er entscheidende Informationen speichern kann, die den gesamten Prozess beschleunigen und vereinfachen. Dies wird aufbereitete Produkte zu einer noch attraktiveren Alternative zum Neukauf machen, was wiederum unseren ökologischen Fußabdruck drastisch reduziert.

Die EU-Kommission wird in der Lage sein, verbindliche Regeln für öffentliche Auftragsvergaben festzulegen, um umweltfreundlichere Produkte in der öffentlichen Beschaffung voranzutreiben. Das hat großes Potenzial, den negativen Umwelteinfluss in der gesamten EU zu reduzieren, da öffentliche Auftragsvergaben einen relativ großen Anteil an unseren Volkswirtschaften haben.

Es gibt auch ein Verbot der Zerstörung unverkaufter Kleidung und Schuhe. Das Parlament wollte dieses Verbot auch auf Elektronik ausdehnen - was wir sehr unterstützen! - konnte es aber leider nicht im endgültigen Text sichern. Die Kommission wird jedoch prüfen, ob es sinnvoll ist, dieses Verbot auf andere Produktkategorien auszuweiten, was die Tür für eine zukünftige Erweiterung öffnet.

Es enthält auch eine vage Formulierung zum Ende von "Praktiken, die mit vorzeitiger Obsoleszenz in Verbindung stehen", ist aber bei “parts pairing” nicht so explizit, wie wir gehofft hatten. Dennoch ist es die erste Definition von "geplanter Obsoleszenz" im EU-Recht und ebnet damit den Weg für zukünftige Regelungen.

Das ist ein großer Gewinn für nachhaltigere Produktion und generell zur Reduzierung unseres negativen Umwelteinflusses! Es ist nicht das Ende all unserer Probleme, aber besonders in Verbindung mit einem starken Recht auf Reparatur (das sich auch gerade in der Endphase der Verhandlungen befindet), ist es ein enorm wichtiger Schritt in die richtige Richtung! Auf geht's!!


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